Das Staatskirchenrecht hat keine Zukunft

MÜNSTER. (exc/hpd) Der Philosoph Prof. Dr. Hermann Lübbe referierte über die Grenzen der Entwicklungsmöglichkeiten des Staatskirchenrechts. Sein Fazit: „Die enge rechtliche Verflechtung von Staat und Kirche hat keine Zukunft.“

Der renommierte Philosoph Prof. Dr. Hermann Lübbe hält die enge rechtliche Verbindung zwischen Staat und Kirchen in Deutschland, etwa beim Kirchensteuereinzug oder öffentlichen Religionsunterricht, für „nicht zukunftsfähig“. Das geltende Staatskirchenrecht werde der unaufhaltsamen Pluralisierung der Religionen voraussichtlich nicht gewachsen sein. „Was ist, wenn alle Religionsgemeinschaften die Privilegien der großen Kirchen einfordern, die ihnen dem Grundgesetz nach zustehen?“, fragte Lübbe am vergangenen Donnerstagabend bei einem öffentlichen Vortrag am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster. Die Nähe der Religion zum Staat komme ihr in vielen europäischen Ländern inzwischen nicht mehr zugute, sondern behindere ihre Entfaltung, sagte der Wissenschaftler. Als Gegenbeispiel verwies er auf die USA. Dort habe sich die radikal liberale Trennung der Kirchen vom Staat als vorteilhaft für die Religion erwiesen. „Erst auf dieser Basis vermochten die Katholiken zur weitaus größten Religionsgemeinschaft in den USA heranzuwachsen. Und gerade wegen dieser unzweifelhaften Trennung können die amerikanischen Präsidenten öffentlich ihren Glauben demonstrieren“, erklärte der Philosoph.

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