Island: Mandatssteuer

In Island können die Steuerpflichtigen entscheiden, ob ein Teil ihrer Steuern unter dem Namen "Kultursteuer" der evangelisch-lutherischen "Landeskirche" Islands, einer anderen anerkannten Religionsgemeinschaft oder der staatlichen Universität zugute kommen soll.

Die Lutherische "Landeskirche" erhält aber zusätzlich Gelder aus allgemeinen Steuermitteln, insbesondere werden die Pfarrerslöhne direkt vom Staat bezahlt. 2002 machten die Zuwendungen aus allgemeinen Staatsmitteln 41% des Kirchenbudgets aus.

Zudem führt der Staat die Kirchgemeinden und scheidet im Planungsprozess jeweils automatisch Land für eine "Landeskirche" aus.

http://atheism.about.com/library/irf/irf02/blirf_iceland.htm

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