Fall Abgottspon: Kantonsgericht weist 1. Beschwerde ab

1815.ch

http://t0.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcRuDfQ02-dj-eTDkcX_JzQamHf14ERQWr2ib3bfjdLe43pp7Oz6FgDas Kantonsgericht hat am 28. Januar 2011 die Verwaltungsgerichtsbeschwerde von Valentin Abgottspon betreffend die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der fristlosen Kündigung und die damit verbundene Weiterbeschäftigung abgelehnt, wie es in einer Medienmitteilung vom 2. Februar heisst.

«Ich akzeptiere zwar diesen Entscheid. Doch ich werde mit meinem Anwalt prüfen, ob sich ein Gang vor Bundesgericht doch noch lohnen würde», wie Valentin gegenüber 1815.ch erklärt. «Ich will eigentlich keine Entschädigungszahlung, sondern einfach wieder in der OS Stalden Unterricht geben.»

Hinsichtlich der Entlassung selber steht der Entscheid des Staatsrats noch aus. Bezüglich der aufschiebenden Wirkung wies er die Beschwerde ab. Das Kantonsgericht hatte im vorliegenden Verfahren lediglich über die aufschiebende Wirkung der Beschwerde zu befinden und damit verbunden über die Frage, ob der Lehrer umgehend für die Dauer des Beschwerdeverfahrens wieder anzustellen sei. Es kommt zum Schluss, dass der entlassene Angestellte keinen Anspruch auf sofortige Weiterbeschäftigung habe.

Sollte sich die Entlassung im Rechtsmittelverfahren als ungerechtfertigt erweisen, könne er lediglich eine Entschädigung geltend machen.

Hier die Medienmitteilung des Kantonsgerichts: Tribunal DeMedienmitteilung