Volkszählung 2010: Jeder Kirchenaustritt zählt!

2000 waren 11% der Bevölkerung konfessionsfrei. 1990 waren es erst 7% gewesen.

2010 wird erstmals keine flächendeckende Volkszählung mehr durchgeführt. Bundesamt für Statistik: Volkszählung 2010.pdf

Die Registererhebung funktioniert mangels einheitlicher Register in den Kantonen für das Merkmal "Religion" nicht. Im Rahmen der Strukturerheben wird deshalb jährlich eine Stichprobe von 200'000 EinwohnerInnen schriftlich befragt.

Die erste Erhebung findet anfangs 2011 mit Stichtag 31.12.2010 statt.

Die Ergebnisse werden anschliessend hochgerechnet und pro Kanton ausgewiesen. Die ersten Ergebnisse werden im Herbst 2011 erwartet.

Auch wenn - wie zuvor an dieser Stelle aufgrund einer Falschinformation durch das Bundesamt für Statistik beschrieben - die Volkszählung 2010 nicht auf der Registerauswertung der Gemeinden basiert,

Ihr Austritt zählt – in jenen Kantonen, wo die Daten erhoben werden. Auch die Kantone publizieren ihre Daten.

Wichtig für Sie:

  • Stellen Sie sicher, dass Sie als konfessionslos registriert sind! In den meisten Gemeinden können Sie das aus dem Steuerformular sehen. Wo keine Kirchensteuer besteht, haben Sie das Recht, auf der Gemeindeverwaltung zu erfahren, wie Sie registriert sind.
  • Schicken Sie ihr Austrittsschreiben vor dem 31. Oktober 2010 ab! Nur dann haben Sie einigermassen Gewähr, dass die Austrittsbestätigung der Kirche rechtzeitig auf der Gemeindeverwaltung eintrifft. Ihre Steuerpflicht erlischt ab Erklärungsdatum. Die steuerlichen Konsequenzen sind je nach Kanton unterschiedlich. In den meisten Kantonen wird pro rata abgerechnet, in einigen per Ende des Monats, in dem die Erklärung abgegeben wird. In den Kantonen SH, TG und AG erlischt die Steuerpflicht rückwirkend für das ganze Jahr.
Zögern Sie noch?  Lesen Sie unsere Informationen zum Kirchenaustritt.