Österreich: Tag des Kirchenaustritts

Das Gesetz zum Kirchenbeitrag wurde vor 71 Jahren am 1. Mai 1939 vom damaligen Reichsstatthalter in Österreich im Namen der Reichsregierung in Kraft gesetzt. Basierend auf diesem Gesetzes hilft der Staat den christlichen Kirchen auch heute noch die Beiträge einzuheben. Diese Vermischung  untergräbt nicht nur die offizielle Trennung von Kirche und Staat, sondern erlaubt es der Kirche auch unabhängig von den Bedürfnissen der Menschen zu agieren.

Anlässlich des Jahrestages des Gesetzes von 1939 erklären ÖsterreicherInnen den 30. April 2010 zum Jahrestag des Kirchenaustrittes.

http://www.meinkirchenaustritt.at/informationen-zum-kirchenaustritt-2/setzen-sie-ein-zeichen-am-30-4-2010

Auch wenn das Datum für die Schweiz keine besondere Bedeutung hat: jeder Tag ist ein guter Tag für den Kirchenaustritt!

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