Laizisierung in der Schweiz
Vorstösse, Entscheide und wichtige Ereignisse von 1872 bis heute:
2010
KANTON LU26.1.2010 Dass eine Muslimin beim Basketball kein Kopftuch tragen darf, ist laut dem Urteil des Amtsgerichts Luzern-Land zwar eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte. http://www.20min.ch/news/zentralschweiz/story/21256625
Fall Triengen Ein Vater verlangt von der Primarschule, dass das Kruzifix in den Schulzimmern seiner beiden Kinder entfernt werde. Die Schulbehörde entscheidet nach einem von den Medien verfolgten Hin und Her, das Kruzifix durch ein Kreuz ohne Korpus zu ersetzen, weil sich damit auch die Reformierten identifizieren könnten und damit die Mehrheit. Der Vater kündigte an, er werde dies rechtlich prüfen lassen. Daraufhin wurden die meist anonymen Drohungen gegen die Familie so massiv, dass sie die Gemeinde verliess.
KANTON TI, GEMEINDE Cadro Januar 2010: 20 Jahre nach dem BGer-Urteil montiert die Gemeindeverwaltung auf Wunsch der Kirchgemeinde wieder ein Kruzifix im Schulhaus von Cadro.
KANTON ZH 4.1.2010 Kein Kopftuchverbot: Vorstoss der SVP für ein Kopftuchverbot im Stadtrat mit 104 Nein- zu 65 Ja-Stimmen abgelehnt. Tages Anzeiger
KANTON VS Fristlose Entlassung von Valentin Abgottspon als Lehrer der Orientierungsstufe, nachdem er sich geweigert hat, das vor mehr als einem Jahr in seinem Schulzimmer abgehängte Kruzifix wieder anzubringen.
2009
KANTON AGAnlässlich der Aargauer Grossratswahlen wurde allen KandiatInnen die Frage nach der Trennung von Staat und Kirche gestellt. KANTON AI 10.3.2009 In Appenzell Innerrhoden soll in der Karwoche weiterhin nicht getanzt werden tagblatt.ch KANTON BE 29.5.2009: Über Ostern reden neu Pflichtstoff für Berner Schulen KANTON LU 9.3.2009 Tanzverbote in Luzern wird aufgehoben Mit nur einer Stimme wurde eine entsprechende Motion im Luzerner Kantonsparlament überwiesen. news.ch 11.9.2009 Islamische Gemeinde will Landeskirche werden KANTON GR Ethik-Initiative (Ersatz von Religionsunterricht durch Ethikunterricht) abgelehnt, Gegenvorschlag 1+1 angenommen. Teilsieg für die Initianten. KANTON ZH Die Schulen sind angehalten, keine Lager während des Ramadan durchzuführen.
Datenschutz in Sachen Konfession in Spitälern verbessert. DIVERSE STÄDTE Buskampagne "Wahrscheinlich gibt es keinen Gott" wirft hohe Wellen UMFRAGEN Tages-Anzeiger 12.04.2009 Zwei von drei Jugendlichen glauben an Gott Beobachter 7/09 "Wie hast du's mit Gott?" 20 Minuten 29.9.2009 81% sind für Trennung von Staat und Kirche SCHWEIZ 30.11.2009 Minarettverbot wird mit 57% Zustimmung in die Bundesverfassung geschrieben. Februar 2009 Zentralrat der Ex-Muslime Schweiz gegründet Basketballverband bestätigt Kopftuchverbot für Muslimin
2008
KANTON BEOktober 2008 Die Busplakate konfessionsfrei.ch werden von BERNMOBIL und Thuner Verkehrsbetrieben nicht zugelassen. August 2008: Lehrmittel NaturWert: unzulänglich überarbeitet Juni 2008: Auf Antrag der FVS ändern die Spitäler Insel Bern und Jura Bernois ihre Spitaleintrittsformulare so ab, dass Patienten sich vor ungebetenem Besuch der Spitalseelsorge schützen können. 10.4.2008: Grosser Rat lehnt EDU-Motion zur Gleichstellung von Evolutionstheorie und Schöpfungslehre im Schulunterricht mit 99 zu 23 bei 25 Enthaltungen ab. (Bund 10. April 2008) 25.03.2008 Grosser Rat: Motion Messerli EVP : Grundsatzdebatte zum künftigen Verhältnis zwischen Kirche und Staat 11.4.2008 Der Grosse Rat lehnt die Motion ab. (Bund 11. April 2008) Die Berner Sektion der FVS hatte im Vorfeld in einem Schreiben an alle GrossrätInnen die Motion unterstützt unhd auf die besonderen Anliegen der Konfessionsfreien und Freidenker hingewiesen. 30.1.08 Berner Lehrmittel NaturWert wird wird überarbeitet, nachdem Fachleute kreationistische Ausrichtung kritisiert hatten.
KANTON SO23.1.2008 SO Richtlinien Religion in der Schule KANTTON SG Oktober 2008 Die Busplakate konfessionsfrei.ch werden von St. Galler Verkehrsbetrieben nicht zugelassen. KANTON VD 1.1.2008 Initiative vaudoise pour un impôt ecclésiastique libre KANTON ZG Im neuen Kantonsspital in Baar hängt in jedem Spitalzimmer ein Kreuz. KANTON ZH 23.6.2008 Kantonsrat lehnt parlamentarische Initaitive für ein Minarett-Verbot mit 112 gegen 50 Stimmen ab. SCHWEIZ Staat küsst Hand der Kirche Bundesgericht 24.10.2008 Gemischtgeschlechtlicher Schwimmunterricht - verbunden mit flankierenden Massnahmen (eigene körperbedeckende Badebekleidung, getrenntes Umziehen und Duschen) - auch für moslemische Kinder, ist kein unzulässiger Eingriff in die Religionsfreiheit. Die Anerkennung eines Rechts, muslimische Kinder generell vom kollektiven Schwimmunterricht zu befreien, würde den vielfältigen Bestrebungen zur Integration dieser Bevölkerungsgruppe zuwiderlaufen. (BGE 2C_149/2008) 12.11.2008 Am Tag des Zugangs der Austrittserklärung gilt die Kirchensteuerpflicht noch (BGE 2C_382/2008 )
2007
BUNDSVP und EDU-Nationalräte lancieren Minarettt-Verbots-Initiative. Mehr... KANTON BE Motion Bolli „Religionsfreiheit für Unternehmerinnen und Unternehmer“ wird mit 119 zu 20 Stimmen abgelehnt. KANTON LU Luzerner Kantonsrat stimmt der neuen Verfassung mit 70 gegen 45 Stimmen.CVP-und FDP-Fraktion stimmten dem neuen Grundgesetz zu, während die Fraktionen der SVP,der SP und der Grünen es ablehnten.
2006
KANTON ZHErziehungsrat beschliesst neues Schulfach "Religion und Kultur" als Ersatz für Biblische Geschichte an der Volksschule. TV SF1 ClubTalkshow "Religion in der Schule - Wie christlich ist die Schweiz?" mit Vertreterin der FVS. KANTON LU FDP-Kantonsräte versuchen erfolglos, anlässlich der Verfassungsrevision die Kirchensteuerpflicht von juristischenPersonen aus der Verfassung zu entfernen. UMFRAGEN 1964 Personen haben laut «K-Tipp» vom unter «www.ktipp.ch» die Frage «Finden Sie es richtig, dass Unternehmen Kirchensteuern zahlen müssen?» beantwortet. 54,7 Prozent sagten ja, 44,9 Prozent nein, 0,4 Prozent klickten «Weiss nicht» an.
2005
KANTON ZHMotion Good (SVP) zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen mit 106 zu 56 Stimmen abgelehnt. NZZ-Protokoll KANTON ZG Motion SVP verlangt Ersatz Kirchensteuerpflicht von juristischen Personen durch eine Mandatssteuer. Abgelehnt mit 67 zu 6 Stimmen.
2003
KANTON BSVerfassungsrat BS Stellungnahme der Union Basel KANTON VD Mit der neuen Kantonsverfassung erhält neben der reformierten auch die katholische Kirche öffentlich-rechtliche Anerkennung.
2001
Kanton TIDer Grosse Rat beschliesst eine Änderung des Notariatsgesetzes: Die Präambel "Nel Nome del Signore" ist nicht mehr obligatorisch sondern kann auf Wunsch der Parteien eingefügt werden. Beschluss
2000
BUNDESGERICHT BGE 126 I 122Kirchensteuerpflicht für AG: Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung (seit 1876) zur grundsätzlichen Vereinbarkeit der Kirchensteuerpflicht juristischer Personen mit Art. 49 Abs. 6 aBV. Auch bei Berücksichtigung der seitherigen Entwicklungen, insbesondere des Ergebnisses der Totalrevision der Bundesverfassung, ist eine Praxisänderung nicht angezeigt (E. 3-5)
1997
BUNDESGERICHT BGE 123 I 296Das Kopftuchverbot für eine Genfer Lehrerin entspricht einem überwiegenden öffentlichen Interesse (insbesondere der konfessionellen Neutralität und dem Religionsfrieden in der Schule) und ist verhältnismässig (E. 4). Das Urteil wird 2001 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg geschützt.
1996
KANTON ZHFDP-Motion Befreiung von juristischen Personen und Kollektivgesellschaften von der Kirchensteuer. SP-Motion regt an, Kirchensteuern nicht mehr für kultische Zwecke zu verwenden. KANTON BE Grosser Rat anerkennt ohne Gegenstimme die jüdische Gemeinde als öffentlich-rechtliche Glaubensgemeinschaft an.
1995
KANTON AGKatholische Volkspartei will das Beten an Schulen wieder für obligatorisch erklären lassen. KANTON VD Motion zur Lockerung der Verflechtung von Staat und Kirche mit grossem Mehr abgelehnt. KANTON ZH Volksinitiative „Trennung von Kirche und Staat“ wird von 64.5% der Stimmenden (40%) abgelehnt.
1994
KANTON SGMotion der Autopartei „Trennung von Staat und Kirche im Kt. SG“ wird vom Grossen Rat klar abgelehnt. BUND Annahme des Antirassismus-Artikels. Die Freidenker standen der Vorlage kritisch gegenüber, weil er in einem wesentlichen Punkt über den Inhalt der UNO-Konvention von 1965 hinausgeht, indem sie auch religiöse Personen oder Personengruppen umfasst. (FREIDENKER 11 /1994) Bundesrat Lehnt die otion Zysiadis zur Schafung eines Bundesamtes für religiöse Fragen bzw. einer Fachstelle für Religionsfragen zur Beobachtung religiöser Strömungen in der Schweiz ab.
1993
KANTON FRStaatsrechtliche Beschwerde von Rainer Weibel: Entfernung von Kruzifixen aus den Gerichtssälen: BGE 121 I 42
KANTON ZH Einzelinitiative von Vorstandsmitgliedern der Sektionen Winterthur und Zürich: Trennung Staat-Kirchen Parlamentarische Initiative (CVP) zur Anerkennung von weiteren Religionsgemeinschaften eingereicht. Volksinitiative für radikale Trennung von Staat und Kirche Mitte Juli mit > 11'000 Unterschriften eingereicht. Postulat SP, unterstützt von FDP zur Abschaffung des verfassungswidrigen Abzugs von Kirchenquellensteuern bei ausländischen Arbeitnehmern, die keiner der 3 Landeskirchen angehören. KANTON GL 2. Mai 1993 Landsgemeinde lehnt Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften ab. KANTON TI Der Tessiner Grosse Rat billigt ein Gesetz, das den katholischen wie reformierten Kirchgemeinden das Recht einräumt, Kirchensteuern zu erheben – allerdings freiwillig, auch für juristische Personen. Wer nicht innert einer Frist von 30 Tagen um Steuerbefreiung nachsucht, ist automatisch für eine zweijährige Periode steuerpflichtig. (FD 12/1993)
1992
KANTON ZHEinzelinitiative der Zürcher und Winterthurer Freidenker gegen das Obligatorium des Religionsunterrichts im Volksschulgesetz. (FREIDENKER 6/1992) KANTON TI Vorstoss der Tessiner Freidenker an den Grossen Rat zur Entfernung des Kruzifixes im Ratssaal in Bellinzona wird mit 51 gegen 15 Stimmen abgelehnt. (FREIDENKER 6/1992)
1991
KANTON ZHBildung des Kantonalzürcherischen Initiativ-Komitees unter Alt-Stadtrat Kurt Egloff.
1990
KANTON ZHGesetzes-Initiative gegen päpstliche Willkür in schweizerischen Bistümern von Ludwig A. Minelli gestartet. BUNDESGERICHT BGer weist die Gemeinde Cadro an, die Kruzifixe aus den Klassenzimmern der Grundschule zu entfernen. (26. September 1990 BGE 116 IA 252 ) Das Kreuz wird nicht als unvereinbar mit dem allgemeinen Prinzip der Neutralität in Glaubensfragen beurteilt, sondern mit dem spezifischen Gebot der konfessionellen Neutralität der öffentlichen Schulen. (FREIDENKER 11/1990, weiterer Kommentar in FREIDENKER 6/1992) KANTON LU Aufgrund der Glaubens- und Gewissensfreiheit darf kein Lehrer staatlicher Schulen gezwungen werden Religionsunterricht zu erteilen. Deshalb ist es auch unzulässig, den Schülerinnen und Schülern des Kantonalen Lehrerseminars Luzern den Besuch des Religionsunterrichtes vorzuschreiben. Verwaltungsgericht LU LGVE 1990 II Nr. 2 S.118ff. (Beobachter 17/92)
1989
KANTON GL/ZHDer Kanton führt obligatorischen kirchlichen Unterricht für Zweit- und Drittklässler ein, da sich dieses Alter am besten eigne, um Kinder in kirchliche Lebensformen einzuführen. Auch ZH befasst sich mit der Einführung der kirchlichen Heimatkunde. (FREIDENKER 7/1989). KANTON ZH Petition der Winterthurer Freidenker an den Zürcher Kantonsrat, die umstrittenen Historischen Rechtstitel in der Staatsrechnung unter Garantien des Staates aufzuführen und damit Bilanzwahrheit herzustellen. Ziel war, den Kt. ZH dazu zu veranlassen, die Frage der Historischen Rechtstitel rechtlich zu klären. Das Büro des Kantonsrates hat die Petition abschlägig beantwortet und dem Rat gar nicht erst vorgelegt. (FREIDENKER 3/1990) BUND Der BR entscheidet, die Konfessionsfrage weiterhin in der Volkszählung zu belassen.
1988
KANTON SHEinführung des Religionsunterrichtes für Drittklässler per 1992 geplant. In Entsprechende Versuche auch in den Kantonen Bern und Solothurn. BUNDESRAT Der Bundesrat entscheidet im Fall Cadro zugunsten der Gemeinde. Der unterlegene Freidenker Bernasconi reicht Beschwerde bei der Bundesversammlung ein. (FREIDENKER 8/1988).
1987
KANTON BSFreidenker-Union verlangt einen neutralen Raum für Abdankungen auf dem Friedhof Basel Stadt. KANTON ZH Aufsichtsbeschwerde der Freidenker gegen den Zürcher Kirchenrat, der sich weigert zu Verhandlungen über die Ablösung der sog. „Historischen Rechtstitel“ Hand zu bieten, wie das in einem 1984 überwiesenen Postulat von Kantonsrat R. Hegnauer verlangt worden war. BUNDESGERICHT Die obligatorische Anwendung der Tessiner Notariatspräambel "Nel nome del Signore" ist nicht verfassungskonform. (FREIDENKER 8/1987)
1986
KANTON SGAufsichtsbeschwerde der Regionalgruppe St. Gallen der FVS gegen Schulbibel (Meine Bilderbibel – Das grosse Buch von Got und den Menschen“ von Sipke van der Land und Bert Baumann 1986), die nur so von Mord und Totschlag strotzt. (FREIDENKER 2/1986) KANTON TI Beginn des Rechtsstreites in Cadro, wo der Gemeinderat neu errichtete Schulzimmer mit Kruzifixen „schmücken“ wollte. Freidenker-Mitglied und Lehrer Guido Bernasconi reichte Beschwerde bei der Tessiner Regierung ein, der Beschwerdeführer rekurriert an das Verwaltungsgericht Lugano, das die Beschwerde guthiess (2. Mai 1986). Die Gemeinde Cadro legte staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht ein und gleichzeitig Beschwerde beim Bundesrat. Die Angelegenheit wird dem Bundesrat übergeben. KANTON ZH Der Film „Das Gespenst“ des deutschen Filmemachers Herbert Achternbusch darf in Zürich gezeigt werden. Das Bundesgericht hob am 13. März 1986 das Vorführungsverbot des Zürcher Obergerichtes auf.
1985
KANTON VDGemeinde Chexbres: Auf Anregung von Freidenker Emile Schibli ist im neuen Gemeindereglement die früher übliche, vom Gemeindepräsidenten zu Beginn der Ratssitzung ausgesprochene Anrufung Gottes nicht mehr vorgesehen. (FD 5/10986) BUND Eingabe beim Eidg. Stat. Amt wegen aussagekräftigerer Ausweisung von Konfessionslosen in der Statistik. TV Fernsehsendung „Glauben - aber was?“ ohne Beteiligung von Freidenkern. Die Redaktion behauptet, es habe sich kein Atheist gefunden. In einem Leserbrief an die NZZ stellt Adolf Bossart fest, dass sich mehrere prominente Freidenker zur Verfügung gestellt hätten, aber allesamt abgewiesen worden seien. (TA 12. April 1985, abgedruckt in FREIDENKER 5/1985)
1984
KANTON SOVernehmlassung Revision Kantonsverfassung, Lehrplanrevision KANTON BL Stellungnahme zur neuen Verfassung und Intervention zugunsten des Gratissarges. KANTON SG Beschwerde Adolf Bossart an Bundesrat: Primarschule. Garantie der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Beschwerde an Bundesgericht und Bundesrat gegen die Bestimmung eines kantonalen Gesetzes (St. Gallen), wonach die Volksschule nach christlichen Grundsätzen geführt wird. Beschwerdelegitimation für Eltern (vor)schulpflichtiger Kinder bejaht, nicht aber für einen Freidenker, der eine Beeinträchtigung seiner politischen Tätigkeit im Schulbereich befürchtet.Tragweite der Garantie der Religionsfreiheit im Schulbereich. Grenzen der abstrakten Normenkontrolle durch den Bundesrat. Keine Aufhebung der angefochtenen Bestimmung angesichts der Möglichkeit verfassungskonformer Auslegung und der bisherigen Praxis der Behörden. http://www.vpb.admin.ch/deutsch/doc/51/51.7.html BUND FVS-Zentralpräsident der FVS im Aktionskomitee gegen die Initiative „Recht auf Leben“. FVS-Zentralpräsident der FVS im Aktionskomitee für ein neues Eherecht. FVS-Vernehmlassung zur SchKG-Revision: Gegen die Privilegierung von religiösen Büchern. 10. Oktober 1984 FVS-Vernehmlassung zum Militärstrafrecht: Gegen die Privilegierung von religiösen Gründen bei der Dienstverweigerung. FVS-Vernehmlassung StGB-Revision: Abschaffung des Art. 261 (Gotteslästerung) KANTON ZH Eingaben der FVS gegen die „Historischen Rechtstitel“.
1983
KANTON SGFreidenker richten Schreiben an die Mitglieder des Grossen Rates zur Änderung des Schulgesetzes: „Die Schule ist nach christlichen Grundsätzen zu führen“ soll gestrichen werden. KANTON SH Gesetz zur Ausrichtung von Staatsbeiträgen an die Landeskirchen: 15839 Ja gegen 12373 Nein angenommen. Alle Parteien waren dafür ausser SP (Stimmfreigabe) KANTON TI Der Grosse Rat verwirft den Antrag des Freidenkers Righetti, die Notariatspräambel "Nel nome del Signore" abzuschaffen. BUND Antrag der Zürcher und Winterthurer Freidenker an die Bundesversammlung, die eidgenössische Garantie für die sog. „historischen Rechtstitel“ in der Zürcher Verfassung“ aufzuheben.
1982
KANTON ZHAbstimmung über PI zur Anerkennung weiterer Religionen. Aufwändige Kampagne der FVS. Stimmrechtsbeschwerde der FVS wegen Irreführung des Stimmvolkes wird abgelehnt. Inserat der FD in 5 Zürcher und Winterthurer Zeitungen (FD 11/1982) Verfassungsvorlage zur öffentlichrechtlichen Anerkennung von weiteren religiösen Gemeinschaften wird verworfen. KANTON BE Änderung des Austrittsartikels im Dekret über die Kirchensteuer aufgrund BGer-Urteil.
1981
KANTON SHRegierungsrat stellt Vorschlag für Neuordnung des Verhältnisses Staat-Kichen vor mit einem festen Jahresbeitrag, der unter den 3 anerkannten Kirchen aufteilt werden muss. (FREIDENKER 7/1981) FVS publiziert eine Zusammenstellung der Kirchenaustrittsbestimmungen in den verschiedenen Kantonen und bietet einen Standardbrief zur Austrittserklärung an. Bundesgericht Die Bestimmung des glarnerischen Steuergesetzes, wonach diejenigen Personen, die keiner staatlich anerkannten Kirchgemeinde angehören, der Kirchgemeinde, in der sie Wohnsitz haben, die halbe Kirchensteuer bezahlen müssen, verstösst gegen Art. 49 Abs. 6 BV, da die Steuer für eigentliche Kultuszwecke auferlegt wird. (19. Juni 1981)
1980
BUNDInitiative Trennung von Kirche und Staat am 2. März vom Volk mit 79% Nein-Stimmen abgelehnt. Initiative verlangt vollständige Trennung von Kirche und Staat mit Übergangsfrist von 2 Jahren. Genf 35% Ja, Neuenburg 31% Ja, Basel-Stadt 31% Ja, Zürich 23% Ja, Obwalden 7% Ja, AI 4% Ja. Stimmbeteiligung 38%. KANTON ZH Änderung des Kirchengesetzes festigt die Bezahlung der Verwaltungskosten aus allgemeinen Staatsmitteln. Freidenker erheben staatsrechtliche Beschwerde gegen das neue Kirchengesetz. Vom Bundesgericht am 5. Dezember abgewiesen.
1979
RADIOSelbstdarstellung der FVS in der Radiosendung „Gruppenbild mit Echo“ (A. Bossart ZP der FVS) (Gekürzte Fassung in FREIDENKER 1/1980)
1978
BUNDESGERICHTBestimmung über eine 2. beglaubigte Erklärung des Kirchenaustrittes ist nicht verfassungswidrig. Der Kirchenaustritt tritt aber rückwirkend auf den Zeitpunkt der ersten Erklärung in Kraft. BGE 104 Ia 79 Bundesrat Lehnt Volksinitiative zur Trennung von Staat und Kirche ab. Botschaft
1977
BUNDVernehmlassung zur Volksinitiative für Trennung von Staat und Kirche. Vernehmlassung der FVS (FREIDENKER 10/1977) KANTON ZH Volksinitiative zur Trennung von Kirche und Staat wird mit 73% Nein-Stimmen abgelehnt. Im Namen der Initianten nimmt Albert Anderes (Uster, zuerst noch Mitglied des ZV FVS, später im Namen der Arbeitsgruppe autonomer Humanisten) im TA vom 26. November 1977 Stellung und distanziert sich von „Fritz Dutler und seinen freidenkerischen Helfern“. OG ZH führt im Winter wieder einen religionsfreien Ethikunterricht für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren durch. KANTON TG Zweckartikel des neuen Unterrichtsgesetzes: Erziehung zum „christlichen Verantwortungsgefühl“. Antrag auf Streichung unterlag knapp.
1976
PRINTMEDIENTA plant eine Reportage über die FVS. BUND Aktionskomitée reicht im September die eidgenössische Trennungsinitiative ein. Der Bundesrat gibt die Initiative am 1. März 1977 in die Vernehmlassung.
1975
BUNDFVS unterstützt Beobachter-Beilage des Unterschriftenbogens für die eidgenössische Trennungsinitiative mit Fr. 20'000.-. Ein ZV-Mitglied der FVS ist im Initiativ-Komitee. KANTON TI ist der letzte Kanton, der noch eine Staatsreligion hat. Der Staatsrat will den Art. 1 der Verfassung abändern. KANTON AG Aargauer Verfassungsrat schlägt Präambel ohne Gott vor.
1974
BUNDFVS unterterstützt offiziell die Volksinitiative zur Trennung von Staat und Kirche. Resolution der DV 1974 (FREIDENKER 5 Mai/1974) KANTON BE Vergleich der FVS mit dem Berner Subversivenjäger O. W. Christen. BUNDESGERICHT Konfessionsloser Ehemann muss für den Kirchensteuer-Anteil seiner nicht erwerbstätigen Ehefrau aufkommen. BGE 128 I 317 1973 BUND VI „Vollständige Trennung von Kirche und Staat“ wird lanciert. KANTON BE Prozess der OG Bern gegen Polizeikommissär O. W. Christen, der die FVS in einem Zeitungsartikel zu den subversiven Gesellschaften zählte. BUNDESGERICHT Der Anteil der Gemeindesteuer, der den Kultus finanziert, darf von Konfessionslosen nicht erhoben werden. Kanton Waadt. BGE 99 Ia 739
1972
KANTON BEIm Berner Bund (11.7.1972) listet O.W. Christen die Freidenker als subversiver Verein auf.
1961
BUNDSchikanen gegenüber Freidenker in der Bundesverwaltung (Departement Etter) Eingabe der FVS an den BR betreffend Nationalhymne KANTON ZH Beschwerde bei der Postdirektion Zürich: Ein Postbote in Gfenn-Dübendorf schreibt ungebührliche Bemerkungen auf den FREIDENKER. KANTON AG Motion der CSP zwecks Einführung einer Kultussteuer für juristische Personen im Kt. Aargau.
1960
KANTON NEAblehnung der Kirchensteuervorlage: Kirchensteuer wird weiter nicht vom Staat eingezogen. FD 7/1960
1958
BUNDVorstoss Dr. E. Haenssler gegen den Eidg. Buss- und Bettag.
1953
GEWERBEKiosk AG verzichtet auf den Vertrieb des Freidenkers (15.5.53)
1946
KANTON FRStadt Freiburg: erstmalige Erhebung einer Kirchensteuer
1944
ORGANISATIONEN23.4.44 Gründung der Gesellschaft Wissen und Wahrheit. (Archiv Nr. 9)
1943
BUNDEidg. Volkszählung 1941: Erstmals werden Konfessionslose gesondert aufgeführt. FVS 10.11.1943 Erbschaft Otto Kunz: Freidenkerhaus Weissenssteinstr. 49B.
1941
KANTON BEDie katholische Kirche droht Gottlieb Salt, Bern, langjähriger Verleger des FREIDENKERs mit Betreibung wegen Kirchensteuer (G.S. war nie katholisch) KANTON BS Regierungsratsbeschluss betreffend Verbotes der Broschüre von Prof. Karl Barth „Im Namen Gottes des Allmächtigen“
1939
BUNDEingabe der FVS an die Mitglieder der Bundesversammlung betreffend Jesuitenverbot. KANTON SG Schadensersatzforderung für Glaubensverslust (Eigenmann Altstätten) (29.5.39) FVS Verschiedene Beispiele von Austritten aus der FVS wegen Drohung des Arbeitgebers. 31.5.39 Beteiligung der FVS an der Landesaustellung (Landi)
1938
BUNDEingabe an das EDI betr, Volkszählung 1941 KANTON LU LU Oberrichter A. Müller, Präs. OG LU, wird gegen seinen Willen kirchlich bestattet. PRESSE Im Luzerner "Vaterland" (2. Februar 1938) wird unter dem Titel: "Eine Delegiertenversammlung der Schweizerischen Gottlosen im Luzerner Kunsthaus?" kritisiert, dass die Stadt Luzern der FVS das Kunsthaus für die Delegiertenversammlung zur Verfügung gestellt habe, diesen "Helden der Pseudowissenschaft und des Rückschritts ins dunkle Heidentum". (FREIDENKER 3/1938)
1937
BUND30.7.37 Ausschluss von Mitgliedern des „Verbandes proletarischer Freidenker aus der Bundesverwaltung (SBB).
1936
ORGANISATIONENAustritt der FVS aus der IFU (Internationale Freidenker-Union) BUND: NATIONALRAT Verteilung der Schrift von Dr. L.h. Skrabensky „Die Kirche segnet den Eidbruch. Vorspiel zu geistigen Verknechtung Österreichs“ an die Mitglieder des Nationalrates.
1935
RADIONeuerung bei Radio Basel: Laienpredigt am Sonntagvormittag. KANTON ZH Kirchenaustrittsfall in Hombrechtikon: Eltern habe versucht, den Kirchenaustritt ihres 16-jährigen Sohnes rückgängig zu machen. KANTON BS Diskussion im Grossen Rat Kt. BS über die Aufhebung der Theologischen Fakultät an der Uni Basel ORGANISATIONEN Arbeitsgemeinschaft von FVS, Freidenkerbund der Schweiz und Proletarischer Freidenkerverband der Schweiz (Archiv 10E)
1934
RADIO19.11.34 Protestschreiben an Rundfunkgesellschaft, Studio Zürich wegen eines Vortrage von Prof. Saitschik mit Ausfällen gegen Pantheismus und Atheismus.
1933
KANTON BSAbschaffung des Schulgebetes an öffentlichen Schulen FD 4+6/1933, Regierungsrat genehmigt den Beschluss des Erziehungsrates nicht. (FREIDENKER 13/1933) KANTON BL Beginn der monatlichen Wallfahrten nach Mariastein "gegen die Gottlosenbewegung". Siehe Dokument (Der Mariasteiner Gebets-Kreuzzug Wider die Gottlosenbewegung.pdf) KANTON BE 31.1.33 Fall Kirchenaustritt Etter RADIO 28.2.33 Eingabe der FVS an die SPS betreffend neutrales Radio. 8.3.33 Eingabe FVS an die PTT betr. Konzessionsverletzung. BUND 11.1.33 Eingabe des ZV FVS an das Eidg. Militärdeparement betreffend Feldgottesdienst 1933 Dr. Weder, Mitredaktor des „Neues Volk“ lanciert eine Unterschriftensammlung für einen BV-Artikel 49 bis, mit dem die FVS verboten werden könnte. Bern 26. Juni 1933: Gottlosendebatte im Nationalrat (Motion Müller, Grosshöchstetten “Bekämpfung der Gottlosenpropaganda“) mit 70 gegen 47 als Postulat überwiesen, vom BR beantwortet (FREIDENKER 13+15-19/1933) (FD 9/1934). Der Zentralvorstand wendet sich an Bundesrat Häberli wegen Problemen mit dem Kirchenaustritt Die FVS unterstützt die Dienstverweigerung ohne religiöse Motive. DEUTSCHLAND 12. April 1933: Die Verbreitung des schweizerischen „Freidenker“ wird in Deutschland verboten (FREIDENKER 9/1933)
1932
KANTON BE29.10.32 OG Bern bietet via Grossinserate einen religionsfreien Ethikunterricht an. BUND 7.11.1932 Eingabe des ZV FVS an das Eidg. Militärdeparement betreffend Feldgottesdienst. KATHOLISCHE KIRCHE Schweizer Bischöfe nehmen das Thema «Abwehrkampf gegen die Gottlosenbewegung»auf für ihre Ansprache «an die Gläubigen ihrer Diözesen auf den Eidgenössischen Bettag 1932. REFORMIERTE KIRCHE Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund nimmt auf seiner Jahrestagung in Winterthur einmütig eine Resolution an, in der Protest erhoben wurde gegen die Verlegung der internationalen Gottlosenzentrale» nach Basel. Er forderte die Behörden auf, olchem Treiben entgegen zu treten. ORGANISATIONEN 27.12. 1932: Gründung der „Kampfgemeinschaft für Kirchenaustritte“, welche 8 kommunistisch orientierte Untergruppen zusammenfasst. Die FVS gehört nicht dazu. Deutschland Durch Notverordnung der Regierung unter Reichspräsident Paul von Hindenburg (1847–1934) und Reichskanzler Heinrich Brüning (1885–1970) alle kommunistischen Verbände samt ihren Unterorganisationen verboten. Das betraf nun auch die Weltzentrale der «Internationale der proletarischen Freidenker» in Berlin, die aufgelöst werden musste. Zuerst war geplant, die Zentrale nach Moskau oder Stockholm zu verlegen. Doch zog man dann Basel vor, wo sich bereits die Zentralstelle der proletarischen Schweizer Freidenker befand. Kurz darauf wurde die Zentrale in Strassburg eingerichtet, doch im Juli 1934 nahm sie wieder in Basel ihren Sitz. RADIO Protestresolution der FVS an den Bundesrat betreffend Redefreiheit am Radio. Antwort von Pilet –Golaz. (FREIDENKER 6/1932)
1931
KANTON ZH10. Juli 1931 Zentralschulpflege der Stadt Zürich schafft das Schulgebet ab. Der Kirchenrat erhebt Einsprache bei der Erziehungsdirektion, die abgewiesen wird. Brief des ZV an NR Bräm, Affoltern, wegen Störmanöver an Freidenkeranlass durch Katholiken . (FREIDENKER 4/1931) KANTON AG Brief des ZV an das Brugger Tagblatt wegen Stinkbomben von Katholiken an Freidenkeranlass (2.2.1931) KANTON SH Eingabe der FVS an das Baureferat der Stadt Schaffhausen, weil eine bereits erteilte Bewilligung für die Benützung der Aula wieder zurückgezogen worden war. ( Hinweise auf die Ereignisse von 1908, als Ingenieur Richter von katholischern Jugendlichen unter Anführung von Pfr. Sulzberger angegriffen wurde und vom evangelischen Pfarrer gegen die aufgehetzte Jungmannschaft geschützt werden musste. KANTON SG 7.10.31 Die OG Toggenburg wurde völlig blockiert von der Kirche, von der Regionalzeitung und sogar von der SP Wattwil. Die Partieleitung macht Opposition gegen die Freidenker, weil sie glaubt, im Publikum Sympathie und in den Nationalratswahlen Stimmen zu verlieren. KANTON AG 8.12.1931 Die OG Baden kann einen vorgesehenen Vortrag nicht abhalten: die Saalbesitzer (Wirte) sind eingeschüchtert durch Gewaltdrohungen von klerikaler Seite. KANTON TG Analoger Fall in Weinfelden. PERSÖNLICHKEITEN „Testament“ von Auguste Forel (FREIDENKER 15. August 1931) PRINTMEDIEN Basler Tagblatt lehnt Freidenker-Inserat ab (15.5.1931) RADIO Radiovortrag von A. Krenn „Die Forderungen der natürlichen Ethik“ (18. Januar) und „Der Sonntag des Freidenkers“ (25. Januar) hat Reklamationen von katholischer Seite zur Folge. Die katholische Kirche wendet sich an die Ober-Telegraphendirektion wegen freigeistigem Vortrag am Radio. Abdruck der Radiorede von FVS-Sekretär Krenn im Freidenker. „Das Freidenkertum als Weltanschauung“ (FREIDENKER Sept. 1931) Abdruck „Die verbotene Radiorede: Weltprobleme in moderner Beleuchtung“. Zusammenfassung der Ereignisse um den Radiokrieg (FREIDENKER November 1931)
1930
KANTON GEKatholische Manifestanten verursachen Tumult an Freidenkeranlässen in Genf , Lausanne, Neuenburg und St. Imier, La Chaux-de-Fonds, dort waren es 10-15jährige Buben unter der Leitung zweier Geistlicher. (FREIDENKER 9/1930) KANTON BS Der Antrag der SP im Grossen Rat zur völligen Trennung von Kirche und Staat wird mit 60 zu 52Stimmen abgelehnt. (FREIDENKER 5/1930) Eingabe der FVS an den Regierungsrat wegen Philosophiekurs an der Obern Realschule durch die FVS. KANTONE BS, BE ZH August: In Basel Bern und Zürich wollen die Ortsgruppen Ethikunterricht für konfessionslose SchülerInnen anbieten. In Basel konnten dazu die Schülerlisten eingesehen werden, um diese zu identifizieren. In den beiden anderen Städten sind die Bemühungen gescheitert. (FREIDENKER 13/1930) KANTON AG Schwierigkeiten mit den Rektorat der Kantonsschule Aarau wegen Benützung der Aula. Deutschland Verschiedene Organisationen schliessen sich zur kommunistischen «Internationale proletarischer Freidenker»zusammeng in bewusster Abgrenzung zu den bürgerlichen Freidenker-Vereinigungen. ORGANISATIONEN Gründung des "Proletarischen Freidenkerverbandes der Schweiz" mit Sitz in Zürich, später in Basel. Publikationsorgan 1931 «Der Proletarische Gottlose» und ab 1932 «Der Proletarische Freidenker»
1929
KANTON BSPhilosophischer Kurs an der Obern Realschule in Basel zieht doppelt so viele StudentInnen an wie kirchliche Veranstaltung. (FREIDENKER 4/1929) KANTON BE Kirchensteueraffäre Zollikofen: Gesuch um Erlass der Kirchensteuer wird vom Gemeinderat abgewiesen, da die Ausscheidung (Bremgarten-Zollikofen) zuviel Aufwand nach sich ziehen würde. (24.1.1929) KANTON ZH Kantonsrat: 2. Oktober Interpellation (FDP): zur Frage der Befugnis der Kreisschulpflege Religionsvermittlung ausserhalb des fakultativen Religionsunterrichtes zu untersagen. BUND Eingabe des Zentralvorstandes der FVS an NR Dr. Seiler, Präs. Der nationalrätlichen Strafgesetzkommission betr. Art. 227 StGB. (20.9.1929)
1928
KANTON BSAn der Obern Realschule in Basel darf die Kirche nur Religionsphilosophie anbieten, wenn daneben auch ein Freidenker Philosophie erteile. (Bericht über 1. Kurs: FREIDENKER 6/1928) BUND Diskussion des Art. 227 StGB an der Delegiertenversammlung (22.4.1928), in dem nicht nur gottesdienstähnliche Handlungen, sondern auch Glaubensansichten und –überzeugungen geschützt werden sollen, was in der damaligen Zeit ein Rückschritt bedeutet hätte.
1927
KANTON ZHKantonsrat: Motion Gerteis et. al. (Kommunisten) zur völligen Trennung von Staat und Kirche wird mit 116:29 abgelehnt. (FREIDENKER 16-19/1927) BUND Eingabe des Zentralvorstandes der FVS an das Eidg. Statistische Amt betreffend Volkszählung 1930 AUSLAND Eingabe des Zentralvorstandes der FVS an die amerikanische Botschaft in Bern betreffend Justizskandal Saccho & Vanzetti (19.8.1927, 9.3.1928)
1924
KANTON GRNationalrat Dr. Canova aus Chur wird von acht bündnerischen Sektionen des katholischen Volksvereins der Gotteslästerung verklagt, weil er vom „Gott der Katholiken“ gesprochen hat. (FREIDENKER 11/1924) ORGANISATIONEN Weltunion der Freidenker, WUF: Rotterdamer Erklärung
1921
BUNDEingabe des Zentralvorstandes der FVS an das Eidg. Statistische Amt, in den künftigen Volkszählungen die Konfessionsfreien getrennt aufzuführen. (13.9.21)
1920
KANTON ZHMotion Schneller verlangt Entlastung der Konfessionsfreien von der Kultussteuer.
1918
KANTON ZHKantonsrat Alfred Traber verlangt die Aufhebung der Landeskirche.
1917
KANTON SOKontroverse um Reformationsgeschichte an der Handelsschule in Olten (FREIDENKER 19/1917).
1915
BUNDESGERICHTRekurs gegen das Oltener Krematorium vom Bundesgericht abgewiesen (FREIDENKER 16+17/1917)
1913
BUNDESGERICHTRekurs gegen das Tessiner Krematorium vom Bundesgericht abgewiesen. (Libero Pensiero N.3 settembre 1992)
1909
BUNDESGERICHTDas Urteil des Luzerner Obergerichts gegen August Richter wird aufgehoben. 59. Urteil vom 24. Juni 1909 "Verletzung der Glaubens- und Gewissensfreiheit durch Bestrafung wegen Gotteslästerung im Falle der Verbreitung einer Broschüre, deren Zweck es ist, darzutun, dass Gott nicht existieren könne, sofern es sich nicht etwa um eine rohe und gemeine Herabwürdigung aus unlauterem Motive handelt, welche mit der Achtung vor fremder Ueberzeugung unvereinbar ist. Keine Willkür durch Bestrafung wegen Verletzung der Sittlichkeit im Falle der Verbreitung einer für die grosse Masse des Volkes bestimmten Schrift über empfängnishindernde Mittel. Unzulässigkeit der Anwendung einer vom Gesetze nur für "besonders schwere Fälle" vorgesehenen Strafe (Gefängnis), sofern sich ergibt, dass die in Frage stehende Schrift den Gegenstand im allgemeinen sachlich und ernsthaft behandelt und übrigens den Vermerk trägt, sie solle nicht in die Hände von Kindern gegeben werden."
PDF des Originalabdrucks: http://servat.unibe.ch/dfr/pdf/c1035337.pdf
1908
KANTON LUDer FVS-Präsident August Richter wird anlässlich der Gründungsversammlung der Sektion Luzern verhaftet und wegen Gotteslästerung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
1907
KANTON GETrennung von Staat und Kirche im Kanton Genf mit einer knappen Mehrheit von 830 Stimmen vor allem aus den katholischen Gemeinden, die vorher die reformierte Staatskirche mitfinanzieren mussten. (Historischer Abriss in FREIDENKER 11/1927)
1900
KANTON TIAtheisten-Strömung in Biasca. Auf dem dortigen Friedhof gibt es die sog. Atheistengräber, bei denen anstelle eines Kreuzes eine herzförmige Tafel steht. Auf diesem „tap“ (=Holzbrett) steht der Name des Verstorbenen Person, die kein christliches Begräbnis wünschte. (FREIDENKER 12/1975) Historisches Lexikon der Schweiz
1883
KANTON ZHProf. Salomon Vögelin und Stadtrat Kunz legten bei der Beratung des Kirchengesetzes Anträge zur Trennung von Staat und Kirche vor.
1874
EidgenossenschaftMit der Bundesverfassung von 1874 wird im Art. 53 den Kirchen die Verfügung über die Friedhöfe entzogen und den staatlichen Behörden übertragen, was u.a. auch den Weg für die Einführung der Kremation als Bestattungsmethode öffnete.
1873
KANTON NEKirchengesetz führt zur Trennung von Staat und Kirche.
1872
KANTON GEMit dem Kirchengesetz von 1872 wurde das Kirchenwesen der staatlichen Kontrolle unterstellt. Viele römische Katholiken wurden damit aus den Pfarreien hinausgedrängt und organisierten sich als Freikirchen.