Deutschland: Arbeitsrechtliche Privilegien der Kirchen werden eingeschränkt

Mehr als eine Million Menschen arbeiten in Deutschland für die evangelische oder die katholische Kirche, nicht zuletzt, weil ihnen der weltliche Staat das Betreiben von Schulen, Kitas und Spitälern überlässt. Die Kirchen geniessen im Arbeitsmarkt als Tendenzbetriebe allerlei Sonderrechte. In einem entscheidenden Punkt werden sie nun aber aufgehoben: Kirchen dürfen nicht mehr pauschal verlangen, dass Angestellte Kirchenmitglieder sein müssen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof bei der Beurteilung einer Klage einer Berliner Sozialpädagogin.

Kirchen dürften nur noch dann eine mit der Religion zusammenhängende Anforderung stellen, wenn diese bei der jeweiligen Tätigkeit "eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Organisation" darstellt. Diese neue Ausgangslage erleichtert Personen beispielsweise aus Pfelgeberufen, Stellen zu finden, denn in so mancher Region sind kirchliche Einrichtungen die einzigen Anbieter.

Die konkrete Klage der Berliner Sozialarbeiterin muss nun noch von einem Deutschen Gericht beurteilt werden. Dieses muss aber die Erwägungen des EuGH berücksichtigen.

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Kommentar von Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA): Ein erster Schritt in die richtige Richtung