Haftungsbeschränkung für «Religionsgemeinschaften»!

Religionsgemeinschaften sind diffuse Gebilde mit höchst fragwürdiger Organisation der Zugehörigkeit von Minderjährigen. Sie geniessen Sonderrechte für ihre Parallelgesellschaft und bitten den Staat darüber hinaus auch ungeniert zur Kasse. Es ist höchste Zeit, dass der gesetzliche Rahmen für diese Gebilde auf das Vereinsrecht und damit auch deren gesellschaftliche Haftung beschränkt wird.

http://www.news.ch/Haftungsbeschraenkung+fuer+Religionsgemeinschaften/638490/detail.htm