Kt. TG: Bundesgericht bestätigt Kirchensteuer für jurist. Personen

Aktiengesellschaften müssen im Kanton Thurgau weiterhin Kirchensteuern bezahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von fünf miteinander verbandelten Aktiengesellschaften abgewiesen. Die beiden Landeskirchen sind erfreut über dieses Urteil. Beschwerdeführer war ein konfessionsloser Thurgauer Geschäftsmann, Verwaltungsratspräsident und 25-Prozent-Aktionär einer Unternehmensholding, die über mehrere operativ tätige Gesellschaften im In- und Ausland verfügt. http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/thurgau/kantonthurgau/tz-tg/Kirchensteuer-fuer-Firmen-bleibt;art123841,3546968

Urteil 2C_1158/2012 (vom 27.8.2013)