Kein Kruzifix im Zuger Obergerichtssaal

(sda) Im Gerichtssaal des Obergerichts des Kantons Zug wird kein Kreuz oder Kruzifix aufgehängt. Das schreibt der Zuger Regierungsrat in einem am Dienstag publizierten Bericht zu einem SVP-Postulat im Kantonsrat.

Der Kantonsrat könne das Obergericht nicht verpflichten, ein Kreuz aufzuhängen, hält der Regierungsrat fest. Dies sei selbst dann nicht möglich, wenn der Kantonsrat das Postulat erheblich erklären sollte. Das Obergericht geniesse nämlich verfassungsrechtliche Autonomie.

Grundsätzlich vertreten der Regierungsrat, das Obergericht und das Verwaltungsgericht die Auffassung, dass bestehende Kreuze weiterhin in öffentlichen Verwaltungsgebäuden bleiben sollen. Es gebe kein generelles Kreuzverbot für die Zukunft.

Derzeit bestehe aber auch nicht die Absicht, weitere Kreuze aufzuhängen - weder in öffentlichen Verwaltungsgebäuden noch im Obergerichtssaal, heisst es im Bericht. Das bestehende Kruzifix mit der plastischen Darstellung des gekreuzigten Körpers Christi im Verwaltungsgericht bleibe jedoch.

Das Kreuz hänge schon seit Jahren im Saal. Das Abhängen wäre nach Meinung des Verwaltungsgerichts ein «schwerwiegender Eingriff in die christlichen Grundwerte der Mehrheit». Zudem habe das stilisierte Bronze-Kruzifix auch künstlerischen Wert.

Ein Verbot von Kreuzen und Kruzifixen werde weder vom Verfassungsrecht noch durch die bundesgerichtliche Praxis bejaht oder verneint, hält der Regierungsrat fest. Dennoch sei es angezeigt, aus vergleichbaren Gerichtsurteilen allgemeine Grundsätze, die das behördliche Handeln betreffen, abzuleiten.

Dabei haben sich Regierung, Obergericht und Verwaltungsgericht für eine pragmatische Lösung entschieden. Alle drei Behörden können frei und unabhängig voneinander entscheiden, ob allenfalls wann und wo Kreuze aufzuhängen sind.

Den Grundrechten Dritter, die sich durch das Kruzifix während einer Gerichtsverhandlung verletzt fühlen, will das Verwaltungsgericht durch verschiedene Massnahmen Rechnung tragen. Diese können darin bestehen, dass die Sitzung in einen andern Raum verlegt wird, das Kruzifix für die Dauer der Sitzung abgehängt oder verhüllt wird.

http://www.nzz.ch/aktuell/newsticker/kein-kruzifix-im-zuger-obergerichtssaal-1.18121571

Vorgeschichte: http://www.frei-denken.ch/de/2012/06/kt-zg-kreuzzug-fur-kruzifix-im-gerichtsaal/

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