Auch Minarettverbot gilt nicht absolut

Das jüngste Gerichtsurteil zur Ausschaffungsinitiative hat wohl auch Folgen für andere Verfassungsartikel. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative «heikle verfassungs- und völkerrechtliche Probleme» verursache. Gemäss der Volksinitiative, die 2010 angenommen wurde, sollen Ausländer bei gewissen Delikten automatisch ausgeschafft werden. Ein solcher Automatismus kollidiert laut Bundesgericht aber mit anderen Verfassungsbestimmungen sowie mit völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, vor allem mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die Argumentation des Gerichts habe Konsequenzen, die über die Ausschaffungsinitiative hinausgehen. Notabene für das Minarettverbot, meint Markus Schefer, Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel: «Gestützt auf die Erwägungen des Bundesgerichts lässt sich ein absolutes Minarettverbot nicht halten.» Auch bei Baugesuchen für Minarette müsse immer der Einzelfall geprüft werden, das Minarettverbot müsse in jedem Fall abgewägt werden gegenüber der Glaubens- und Gewissensfreiheit und anderen Rechtsnormen.

Urteil: http://entscheide.weblaw.ch/cache/f.php?breakout=1&q=&ul=fr&sel_lang=de&url=links.weblaw.ch%2F12.10.2012_2C_828-2011

NZZ 9.2.2013

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