Deutschland: Arbeitgeber Kirche – nur für Christen

TV-Tipp heute: ARD, 21:45

Eine Protestantin, die im katholischen Pfarramt putzt? Für die Kirchengemeinde Ennepetal ist das nicht zumutbar. Ein Konfessionsloser als Datenarchivar? Nein, das will eine diakonische Behindertenwerkstatt in Itzehoe lieber nicht. Oder eine Sikh als Putzfrau in einem evangelischen Kindergarten? Bei der Johannis-Gemeinde in Stade allenfalls als Ein-Euro-Jobberin. Wer bei den Kirchen arbeiten will, muss den rechten Glauben haben. Und wer sich dadurch diskriminiert fühlt, kann nichts dagegen tun. Die Kirchen haben Sonderrechte: Sie dürfen diskriminieren. Die Sonderrechte stammen aus der Weimarer Verfassung und wurden ins Grundgesetz übernommen. Eine Studie zeigt Ausmass der Diskriminierung.