EuGH: Verfolgung wegen religiöser Handlungen ist Fluchtgrund

Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in das Recht auf Religionsfreiheit stellen Verfolgungshandlungen dar, welche die zuständigen Behörden verpflichten, die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Das hat der EuGH mit Urteil vom Mittwoch festgestellt.

Zu den Handlungen, die eine schwerwiegende Verletzung darstellen können, gehören auch solche in die Freiheit, seinen Glauben öffentlich zu leben. Ob eine Verletzung des Rechts auf Glaubensfreiheit als Verfolgung anzusehen ist, richtet sich danach, wie gravierend die Maßnahmen und Sanktionen sind, die gegenüber dem Betroffenen ergriffen werden oder ergriffen werden können, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 5. September 2012 (Az. C 71/11 und C 99/11).

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/anerkennung-der-fluechtlingseigenschaft-schwere-eingriffe-in-die-glaubensbetaetigung-koennen-verfolgung-wegen-der-religion-darstellen/