Kt. ZH: Freidenker nominieren Gesetz gegen «Sterbetourismus» für den «Rostigen Paragrafen»

Der Zürcher Kantonsrat verlangt von seiner Regierung, etwas Unmögliches zu: Sie soll ein Gesetz auszuarbeiten, welches es ermöglicht, ausländischen «Sterbetouristen» bzw. deren Nachkommen die beim Staat anfallenden Unkosten in Rechnung zu stellen.

Die Bundesverfassung hält das Selbstbestimmungsrecht hoch und sieht davon ab, Personen zu kriminalisieren, die ohne selbstsüchtige Gründe sterbewillige Personen assistieren. Zudem endet die Haftpflicht einer Person mit deren Ableben. Es wird angesichts dieser Ausgangslage ein Ding der Unmöglichkeit sein, ein Gesetz auszuarbeiten, welches im Einklang zur Verfassung steht und dessen Vollzug möglich sein wird.

Allein diese Ausgangslage macht den Unsinn der Forderung der Ratsmehrheit deutlich. Ein eigenes Gesetz zum so genannten Sterbetourismus zu fordern steht zudem in keinem Verhältnis zur realen «Problematik»: In der Schweiz begleitet einzig Dignitas Personen aus dem Ausland, ganzen 89 Personen ermöglichte die Organisation im vergangenen Jahr, Zeit und Ort ihres Ablebens selbst bestimmen zu können.

Die Freidenker sind irritiert, dass eine Mitterechts-Koalition mit der Unterstützung einer CVP-SVP-Motion ihrer Regierung einen derart unmöglichen und unnötigen Auftrag erteilte. Wo bleibt das Einstehen des Freisinns für individuelle Selbstbestimmung? Wo der Einsatz der SVP gegen überflüssige Gesetze? Angesichts der Aussichtslosigkeit, mit einem Gesetz den Sterbetourismus massregeln zu können, nominieren die Freidenker das entstehende Gesetz schon heute für den rostigen Paragrafen der IG Freiheit.

Freidenker-Vereinigung, Sektion Zürich Andreas Kyriacou, Präsident (076 479 62 96)

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