Zürcher Freidenker begrüssen Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuer, hoffen auf breit abgestützten Gegenvorschlag

Die Zürcher Freidenker gratulieren den Jungfreisinnigen: Sie haben die Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuern für juristische Personen weitgehend aus eigener Kraft zustande gebracht.

Sie fordern mit Recht einen überfälligen Systemwechsel. Es ist nicht angebracht, dass Unternehmen unabhängig davon, ob ihre Mitarbeiter und Inhaber einen Bezug zu den Landeskirchen haben, diesen Zwangssteuern entrichten müssen. Wie unangebracht das Modell ist, ist alleine aus der Tatsache zu sehen, dass Zürcher Unternehmen fast die Hälfte der Viertelmilliarde bezahlen, welche jährlich schweizweit an Firmenkirchensteuern erhoben werden (siehe Grafik).

Die Jungfreisinnigen entschieden sich, nicht zuletzt aus juristischen Gründen, für einen kurzen, griffigen Initiativtext, der diese Steuerpflicht aus der Verfassung streicht.

Moderate Anpassung des Staatssteuersatzes für Unternehmen bei Systemwechsel kein Tabu

Die Freidenker anerkennen, dass die vorgeschlagene Verfassungsänderung die nötige Debatte einengt. So ist es aus Sicht der Freidenker denkbar, mit dem Systemwechsel zeitgleich einen moderaten Anstieg des Staatssteuersatzes für Unternehmen vorzunehmen. Rund 70% der kirchlichen Aufwände dienen der eigenen Verwaltung und der Missionsarbeit. Diese Ausgaben soll die Kirche über Beiträge ihrer Mitglieder finanzieren. Soziales Engagement der Kirchen soll der Staat durchaus abgelten. Der Kantonsrat kann bei der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags eine Anpassung des Grundsteuersatzes für Unternehmen vorsehen, ebenso eine Übergangsfrist, um den Kirchen Zeit einzuräumen, ihre Strukturen der neuen Ausgangslage anzupassen.

Die Freidenker sind zuversichtlich, dass eine solche Vorlage von einer grossen Mehrheit der Stimmberechtigten angenommen werden wird.

Daten aus Marti, Kraft & Walter (2010) Dienstleistungen, Nutzen und Finanzierung von Religionsgemeinschaften in der Schweiz. Rüegger Verlag