Basler Religionsartikel unter Druck?

DRS Der Religionsartikel, der seit 2006 in der neuen Basler Verfassung steht, gerät unter Druck: vor allem Grossräte von SP und SVP werfen ihm vor, nicht praktikabel zu sein. Sie denken deshalb über eine mögliche Streichung des Artikels nach. Dazu wäre eine Verfassungsänderung nötig.

Kleine Anerkennung

Voraussetzungen für die sogenannte "kleine Anerkennung" in der Basler Verfassung:

§ 133. Kantonale Anerkennung anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften 1 Privatrechtlich organisierte Kirchen und Religionsgemeinschaften können mit der Verleihung besonderer Rechte vom Kanton anerkannt werden, sofern sie: a) gesellschaftliche Bedeutung haben, b) den Religionsfrieden und die Rechtsordnung respektieren, c) über eine transparente Finanzverwaltung verfügen und d) den jederzeitigen Austritt zulassen. 2 Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine kantonale Anerkennung. 3 Die kantonale Anerkennung erfolgt mit Beschluss des Grossen Rates. Dieser bedarf der Zustimmung von mindestens 51 Mitgliedern des Grossen Rates. Er unterliegt nicht dem Referendum. 4 Der Anerkennungsbeschluss legt die der Kirche oder Religionsgemeinschaft verliehenen Rechte und die von ihr zu erfüllenden Auflagen fest.

Neuapostolen

Im Falle der Neuapostolen hatte der letzte Punkt zu reden gegeben. Die Neuapostolische Kirche (800 Mitglieder in BS, leicht rückläufig) hat am 11. Januar 2012 im zweiten Anlauf vom Basler Grossen Rat diese «Kleine Anerkennung» erhalten – mit dem vorgeschriebenen Minimum von 51 Stimmen bei 20 Nein und 16 Enthaltungen. Der Bericht und Antrag des Regierungsrates enthält keine Rechte aber empfiehlt die folgenden Auflagen: "Bei einer Aussprechung der kantonalen Anerkennung durch den Grossen Rat soll der NAK Basel gemäss dem Antrag von Grossrat Andreas Albrecht die Pflicht auferlegt werden, dem Finanzdepartement regelmässig und unaufgefordert den Jahresbericht sowie die Jahresrechnung zur Kenntnis zukommen zu lassen. Zudem sollen auch Statutenänderungen vorgelegt werden.  Als weitere Auflage wird empfohlen, die NAK Basel zu verpflichten, am Runden Tisch der Religionen beider Basel mitzuwirken."

Christengemeinschaft

Bereits im September 2011 hat das Parlament der "Christengemeinschaft" (500 Mitglieder) mit 58 gegen eine Stimme (aus der SVP) und bei sieben Enthaltungen die Anerkennung zugesprochen. http://bazonline.ch/basel/stadt/Christengemeinschaft-als-Religionsgemeinschaft-anerkannt/story/26746434 Der Bericht und Antrag des Regierungsrats enthielt lediglich die Auflage der "personellen Trennung von Wirtschaftsrat und des Stiftungsrat".

Aleviten

Die Aleviten haben ein Gesuch zur Anerkennung gestellt. Es soll 2012 im Grossen Rat behandelt werden. Ihre Anzahl im Kanton wird auf 5000-6000 geschätzt. http://bazonline.ch/basel/stadt/Man-soll-als-Alevit-registriert-sein/story/30995724

Kritik

Es sei nicht Aufgabe des Parlamentes Glaubensinhalte und Dogmen einer Glaubensgemeinschaft zu prüfen, sagte Finanzdirektorin Eva Herzog (SP), weil es bei den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften ja auch Dinge gebe, wo man genauer hinschauen müsste. Die Erfahrung mit dem Gesuch der Neuapostolen habe aber gezeigt, dass genau das stattfinde, sagte Dominique König (SP). Etliche SPler hätten sich deshalb der Stimme enthalten und damit zum Ausdruck gebracht, dass diese Entscheidung nicht in die Hoheit des Parlaments gehöre.

http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/regional/basel-baselland/318720.der-basler-religionsartikel-geraet-unter-druck.html

Grosse Anerkennung

Öffentlich rechtliche Körperschaften     Mitgliederzahl  (VZ 2000) Reformiert                                                                  49'892 Katholisch                                                                   46'802 Christkatholisch                                                              519 Jüdisch                                                                          1'868