Taylor & Mclure: Laizität und Gewissensfreiheit

NZZ Das Lob der Vielfalt ist rasch angestimmt. Offene Gesellschaften halten sich nicht nur den parteipolitischen Pluralismus zugute, sondern auch die Pluralität der Lebensstile und der Weltanschauungen. Doch Vielfalt erzeugt Spannungen – und sie macht, wenn es Differenzen auszuhalten oder auszutragen gilt, Arbeit: der Politik, dem Recht und auch den Menschen. Insbesondere die Buntheit der religiösen und antireligiösen Anschauungen bringt – in den letzten zwei Jahrzehnten vermehrt – täglich Zumutungen und Auseinandersetzungen mit sich. Kruzifixe und Kopftücher, Ganzkörperschleier und Minarette, Kirchenglocken und Gotteslästerungen werden zu Gegenständen von Kontroversen, Abstimmungen, Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren. Maclure und Taylor schlagen, um näher zu charakterisieren, was «Laizität» nach ihrem Dafürhalten heissen soll, eine Unterscheidung vor: diejenige zwischen Prinzipien und Zielen auf der einen und Verfahrensmodi sowie institutionellen Arrangements auf der anderen Seite. Sie differenzieren, anders gesagt, zwischen Zwecken und Mitteln der Laizität. Die zu erreichenden Zwecke (oder zu bewahrenden Prinzipien) seien: die Achtung der moralischen Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Religions- und Gewissensfreiheit der Einzelnen. Als Mittel zur Realisierung dieser – miteinander nicht immer harmonierenden – Zwecke figurieren die Trennung von Kirche und Staat sowie die Neutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Religionen. An erster Stelle stehen die Rechte und Freiheiten der Individuen, die ihren wie auch immer gearteten Überzeugungen gemäss leben wollen; sie sollen geschützt werden – durch die weltanschauliche Neutralität des Staates. Nicht etwa soll diese Neutralität zum Selbstzweck oder gar, wie in Frankreich mitunter, zum Religionsersatz stilisiert werden.

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